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Fahrtenbuch: Abweichungen von den Ergebnissen eines Routenplaners |
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Ist wegen der Erlaubnis, einen Dienstwagen auch privat zu nutzen, steuerlich ein geldwerter Vorteil anzusetzen, ist dessen Höhe nach der sog. 1-%-Regelung zu bewerten, sofern nicht das Verhältnis der privaten Fahrten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird. |
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