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Aktuelles Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig! |
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"Das Erbschaftsteuerrecht ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig" - so lautet der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2006 !
1. Worum geht es? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer mit einheitlichen Steuersätzen nach der derzeitigen Fassung des Erbschaftsteuergesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die geltende Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, da bislang der Wert der Erbschaft auf unterschiedliche Weise errechnet wird. Während bei Geld- und Wertpapiervermögen der Wert am Todestag des Erblassers bzw. am Tag der Schenkung als Berechnungsgrundlage dient, werden bei anderen Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) Werte zugrunde gelegt, die den aktuellen Verkehrswert i.d.R. nicht erreichen. Diese Ungleichbehandlung ist verfassungswidrig. 2. Die Fristsetzung an den Gesetzgeber Trotz Unvereinbarkeitserklärung mit dem Gleichheitssatz scheint es dem Gericht allerdings geboten, ausnahmsweise die weitere Anwendung des geltenden Erbschaftsteuerrechts bis zu einer gesetzlichen Neuregelung zuzulassen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung bis spätestens zum 31. Dezember 2008 zu treffen. Voraussichtlich wird der Gesetzgeber diese Frist nicht ausschöpfen.
3. Unsere Empfehlung Um noch in den Genuss der derzeit geltenden -in der Regel günstigeren- Regelung zu kommen, empfiehlt es sich, die in Betracht kommenden Vermögensgegenstände (insbesondere Grundbesitz) baldmöglichst zu verschenken. Hierzu sollte der Rat eines steuerlichen Beraters eingeholt werden, insbesondere auch im Hinblick auf einen Nießbrauchs- oder Widerrufsvorbehalt. |