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Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Ankurbelung der Wirtschaft Drucken E-Mail

Am 5.12.2008 stimmt der Bundesrat einem steuerlichen Maßnahmenpaket zur schnelleren Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung der Arbeitsplätze zu. Diesbezüglich sollten Sie für Ihre Dispositionen zum Jahreswechsel folgendes beachten:

Die degressive Abschreibung für zwischen dem 01.01.2009 und 31.12.2010 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird mit einen Abschreibungssatz von 25% wieder eingeführt. Allerdings soll diese Abschreibungsmethode nur bei Nettopreisen über EUR 1.000,-- genutzt werden können. Es kann also durchaus lohnend sein, die noch vor dem Jahreswechsel geplante Anschaffung eines betrieblich genutzten Wirtschaftsgutes in das Jahr 2009 zu verschieben.

Des Weiteren soll sich die Höchstgrenze für die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Handwerkerleistungen verdoppeln. Abzugsfähig sind 20% des Lohnanteils einer Handwerkerrechnung - derzeit max. EUR 600,-- pro Haushalt und Jahr. Ab 2009 wird sich dieser Betrag auf EUR 1.200,-- erhöhen. Ist der Höchstbetrag für 2008 ausgeschöpft, empfiehlt es sich, evtl. noch in diesem Jahr geplante Handwerkerleistungen ins Folgejahr zu verschieben. Wichtig: Es gilt nach wie vor, dass Handwerkerleistungen nur abzugsfähig sind, wenn die Bezahlung der Rechnung per Überweisung erfolgte. Barquittungen akzeptiert die Finanzverwaltung nicht !

Das steuerliche Maßnahmepaket befreit Neuwagen für ein Jahr von der Kfz-Steuer. Besonders schadstoffarme Autos mit Euro-5 und Euro-6-Norm bleiben sogar bis zu zwei Jahre steuerfrei. 

 
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