Menu Content/Inhalt
Home arrow Aktuelles arrow Überblick über die Besteuerung der Kapitaleinkünfte ab 1.1.2009
Überblick über die Besteuerung der Kapitaleinkünfte ab 1.1.2009 Drucken E-Mail

Zu der Neuregelung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ab dem 1.1.2009 folgt nachstehend  ein kurzer Überblick, der wegen des Umfanges der Neuerungen zwar nicht umfassend sein kann, aber vielleicht einige Anregungen geben wird:
  1. Kapitaleinkünfte im privaten Vermögen unterliegen ab 1.1.2009 der sog. Abgeltungssteuer, d.h. die Einahmen werden vor Auszahlung um 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gekürzt. Diese Einkünfte werden in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich nicht mehr erfasst, da die Einkommensteuer abgegolten ist.
    Ausnahme: Sollte der tatsächliche persönliche Steuersatz bei der Einkommensteuer geringer sein als 25% werden die Einkünfte auf Antrag erfasst und die eventuell zuviel gezahlte Steuer wird erstattet. Daher ist es wichtig, ab 2009 sämtliche Kapitalertragsteuerbescheinigungen aufzubewahren und der Steuererklärung beizufügen.
  2. Mit dem neuen Sparerpauschbetrag von € 801,00 (bei Ehegatten € 1.602,00) sind grundsätzlich sämtliche Werbungskosten abgegolten, d.h. der Ansatz der tatsächlichen Werbungskosten ist ab 2009 grundsätzlich ausgeschlossen. Hier gilt das sog. Abflussprinzip, d.h. alle Werbungskosten, die bis 31.12.2008 bezahlt wurden, sind noch in vollem Umfange bei der Einkommensteuer 2008 berücksichtigungsfähig.
    Ausnahmen: Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, wie z.B. Zinsen oder Vermögensverwaltergebühren etc. des Jahres 2008, die bis zum 10.1.2009 gezahlt werden, können auch noch bei der Einkommensteuer 2008 berücksichtigt werden. Für Depotgebühren und Aufwendungen für die Erträgnisaufstellungen 2008 gilt, dass diese bis 31.1.2009 bezahlt sein müssen, um noch bei der Einkommensteuer 2008 geltend gemacht werden zu können. Die Bank sollte angewiesen werden, diese Gebühren innerhalb der genannten Fristen abzubuchen, um den steuerlichen Vorteil für 2008 noch zu erhalten.
  3. In  Höhe des Sparerpauschbetrages (€ 801,00/1.602,00) sollte der Freistellungsauftrag so gestellt wird, dass er sich in vollem Umfange auswirkt. Denn entsprechend weniger Abgeltungssteuer wird einbehalten.
  4. Neu ist auch, dass alle Wertzuwächse, die durch die Veräußerung von Kapitalanlagen entstehen, steuerpflichtig werden. D.h. künftig werden z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die im privaten Vermögen gehalten werden, unabhängig von der bis einschließlich 2008 geltenden Spekulationsfrist von einem Jahr, als Kapitaleinkünfte besteuert. Die Neuregelung ist erstmals für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 erworben und veräußert werden. Für Anteile an Kapitalgesellschaften, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden, gilt weiterhin altes Recht; danach kommt es nur dann zu steuerpflichtigen Einkünften, wenn Erwerb und Veräußerung innerhalb der 12-monatigen Spekulationsfrist stattgefunden haben. Ist dies nicht der Fall, so bleibt der Spekulationsgewinn steuerfrei. Daher sind die Depotauszüge zum 31.12.2008 gut aufzubewahen, um nachvollziehen und nachweisen zu können, dass bei einer nach dem 31.12.2008 erfolgten Veräußerung dieser Anteile keine Steuer zu erheben ist.
  5. Kapitalvermögen, das sich im betrieblichen Vermögen befindet, unterliegt nicht der Abgeltungssteuer, d.h. etwaige daraus anfallende Erträge werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Daher empfiehlt es sich, das betriebliche Kapitalvermögen ab dem 1.1.2009 auf ein Minimum zu reduzieren, es sei denn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25%, dann spielt es keine Rolle.
  6. Ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften, bei denen der Erwerb des Wertpapiers vor dem 1.1.2009 erfolgt ist, sog. Altverluste, kann auf Antrag übergangsweise –für 5 Jahre, also bis zum 31.12.2013- mit bestimmten Kapitaleinnahmen verrechnet werden. Voraussetzung ist, dass diese Verluste zum 31.12.2008 vom Finanzamt gesondert festgestellt werden.
Dieses Thema ist sehr umfangreich, so dass es an dieser Stelle nicht weitergehend erläutert werden kann.
 
< zurück   weiter >
designed by www.madeyourweb.com