| Durchsetzung Ihrer Rechte bei den Finanzbehörden und steuerlichen Außenprüfungen |
|
Künftig wird ein Großteil der Betriebsprüfungen computerunterstützt durchgeführt. Auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) beruft sich ein Finanzbeamter, wenn er bei Betriebsprüfungen auf den Computer des zu Prüfenden bzw. auf den seines steuerlichen Beraters zugreift. Wir haben uns frühzeitig auf diese seit 2002 geltenden Bestimmungen eingestellt und können die Daten im geforderten Format liefern. Wir stehen Ihnen zur Seite -zuverlässig und kompetent- bei:
|