Die Prüfung der Steuerbescheide gehört selbstverständlich zu unserem Service. Bei fehlerhaften Bescheiden übernehmen wir die Durchsetzung Ihrer Rechte vor der Finanzbehörde.

Künftig wird ein Großteil der Betriebsprüfungen computerunterstützt durchgeführt. Auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) beruft sich ein Finanzbeamter, wenn er bei Betriebsprüfungen auf den Computer des zu Prüfenden bzw. auf den seines steuerlichen Beraters zugreift. Wir haben uns frühzeitig auf diese seit 2002 geltenden Bestimmungen eingestellt und können die Daten im geforderten Format liefern.

Wir stehen Ihnen zur Seite -zuverlässig und kompetent- bei:

  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Finanzgerichtsverfahren
  • Steuerlichen Außenprüfungen
  • Verhandlungen mit Finanzbehörden
  • Digitalen Betriebsprüfungen

 

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